Jugendmedizin

In der Pubertät kommt es zu großen körperlichen und seelischen Veränderungen, die Jugendliche stark verunsichern können. Oft kommt es zu Auseinandersetzungen in Familie, Schule, Arbeit und sozialem Umfeld, die alle Beteiligten belasten.

Die Jugend-Untersuchungen J1 und J2 bieten Jugendlichen die Möglichkeit, zuerst allein – und anschließend unter Einbeziehung der Eltern – mit uns über solche Themen zu sprechen.

Unabhängig von diesen Vorsorgeuntersuchungen kann natürlich jederzeit von Jugendlichen ein Termin ausgemacht werden, wenn sie Kummer oder Probleme haben. Ab dem 14. Lebensjahr ist der Arzt an die Schweigepflicht gegenüber den Eltern gebunden und wird diese nur mit einbeziehen, wenn der Jugendliche einverstanden ist.

Bei der körperlichen Untersuchung erklärt der Arzt genau, was er untersucht und wird nichts ohne das Einverständnis des Jugendlichen tun.